Adresse und Anfahrt
Besuchadresse
GelreDome
Batavierenweg 25
6841 HN Arnhem
Tel: +31 (0)26 8807888
Fax: +31 (0)26 8807999
E-Mail: info@gelredome.nl
Postanschrift
GelreDome
Postbus 1187
6801 BD Arnhem
Saalreservierungen
+31 (0)26 8807045
info@gelredome.nl
Führungen
Martin Esveld
+31 (0)26 8807316
Wegbeschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung im GelreDome besuchen, klicken Sie bitte für die jeweilige Wegbeschreibung auf dieser Website auf Veranstaltungen und anschließend auf die Veranstaltung, die Sie besuchen möchten. Bei Veranstaltungen gelten besondere Verkehrsmaßnahmen, sodass der Verkehr reibungslos verlaufen kann.
Wegbeschreibung für geschäftliche Besucher an Werktagen:
Aus Utrecht / Amsterdam
Von der Autobahn A12 aus Utrecht kommend, nehmen Sie die Ausfahrt Arnhem / Zutphen / Velp. Am Verkehrsknotenpunkt Velperbroek siehe weiter "Ab Verkehrsknotenpunkt Velperbroek".
Aus Richtung Doetinchem
Von der Autobahn A12 Richtung Arnheim nehmen Sie die Ausfahrt Arnhem / Zutphen / Velp. Am Verkehrsknotenpunkt Velperbroek siehe weiter "Ab Verkehrsknotenpunkt Velperbroek".
Aus Zwolle / Apeldoorn
Von der Autobahn A50 Richtung Den Bosch auf die A12 Richtung Arnhem / Oberhausen wechseln, nehmen Sie anschließend die Ausfahrt Arnhem / Zutphen / Velp. Am Verkehrsknotenpunkt Velperbroek siehe weiter "Ab Verkehrsknotenpunkt Velperbroek".
Ab Verkehrsknotenpunkt Velperbroek
Fahren Sie in Richtung Arnhem / Nijmegen N325. Folgen Sie dem Straßenverlauf und überqueren Sie den Rhein über die Andrej Sacharov-Brücke. Bleiben Sie auf der N325 bis zu einer großen Verkehrskreuzung mit Ampeln (Nijmeegseplein). Überqueren Sie diese Kreuzung geradeaus (einordnen in die rechte Bahn) und folgen Sie den Schildern "Arnhem Centrum". Das GelreDome befindet sich jetzt zu Ihrer Linken.
Aus Nimwegen / Den Bosch / Rotterdam
Von Nimwegen aus fahren Sie auf der A325 Richtung Arnheim. Bei der ersten Ampelanlage links abbiegen. Das GelreDome befindet sich jetzt zu Ihrer Linken.
Aus Arnheim / Oosterbeek / Ede
Vom Zentrum von Arnheim aus überqueren Sie den Rhein über die Nelson Mandela-Brücke Richtung Nijmegen. Nach etwa 700 m befindet sich auf der rechten Seite eine BP-Tankstelle. Biegen Sie an der folgenden Ampel links ab Richtung Nijmegen N325. Nach der Überführung Het Hoefijzer befindet sich das GelreDome auf der rechten Seite.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln steigen Sie am Hauptbahnhof Arnhem Centraal aus. Vom Bushof aus fahren alle Viertelstunde Busse in Richtung GelreDome – Linie 7, Haltestelle Batavierenweg. Sie sehen das GelreDome auf der rechten Seite.
Fakten und Zahlen
Gutbesucht
Mehr als eine Million Menschen passieren jährlich die Pforten des GelreDome. Der Veranstaltungskomplex ist alljährlich die Heimatbasis für über 60 groß angelegte Events. Zudem werden zahlreiche Versammlungen und Kongresse im GelreDome organisiert. Die maximale Kapazität des Komplexes beläuft sich auf 34.000 Personen.
Flexibel
Bei der Eröffnung am 25. März 1998 ist das Arnheimer GelreDome weltweit der erste multifunktionelle Veranstaltungskomplex, der über ein ausziehbares Fußballfeld verfügt. Diese Flexibilität macht das GelreDome zur größten Bühne der Niederlande. In fünf Stunden verwandelt der Komplex seine Gestalt komplett, beispielsweise von einem Fußballstadion in einen Poptempel, oder von einer Tennisarena in ein Messegebäude. Das Besondere ist, dass das GelreDome vollständig beheizt ist, wodurch der Aufenthalt sowohl für die Veranstalter als auch die Besucher immer angenehm ist.
Blackbox
Das bewegliche Dach steigert die Multifunktionalität des GelreDome. Wenn das Dach geschlossen ist und die Lichter gelöscht sind, ist der Saal komplett verdunkelt – eine Blackbox, die zahlreiche Möglichkeiten bietet für Vorstellungen, Präsentationen und Konzerte.
Rasen
GelreDome verfügt über einen verschiebbaren Rasen. Mit einem Druck auf den Knopf wird der Betonbehälter, in dem sich die Matte befindet, unter der Südtribüne hindurch ins Freie gefahren. GelreDome hat bereits seit zehn Jahren den gleichen Rasen. Die Matte liegt meistens draußen, ausgerichtet nach Süden und im Wind: die idealen Verhältnisse für Gras.
Akustik
Die gute Akustik des GelreDome verdankt der Komplex dem Material, mit dem die Wände und die Innenseite des Dachs verkleidet sind. Kunststoff, in dem sich Öffnungen befinden, sorgt dafür, dass der Ton nicht widerhallt, sonder aufgenommen wird. Das Dach kann 50 Dezibel absorbieren. Das ist fast die Hälfte dessen, was während eines Konzerts produziert wird.
Weltstars
Dutzende von Weltstars standen bereits auf der Bühne im GelreDome. Unter anderem Madonna, Janet Jackson, U2, Backstreet Boys, Bruce Springsteen, Bon Jovi, Britney Spears, Spice Girls und Paul McCartney gaben dort spritzige Shows. Auch niederländische Topmusiker wie Marco Borsato, Anouk, André Rieu und Frans Bauer fühlten sich auf der größten Bühne der Niederlande zuhause und wählten das GelreDome mehrmals als Kulisse für ihre Shows.
Getränke
Bei einem Konzert einer Band wie Metallica fließen im GelreDome im Schnitt 40.000 Liter Bier. Bei einem Fußballspiel trinken die Besucher mit 3.500 Litern Bier bedeutend weniger. Bei einer durchschnittlichen Veranstaltung essen die Besucher 3.200 Kilo an Snacks und Süßigkeiten.
Damit, was Getränke und Imbisse betrifft, jeder auf seine Kosten kommt, setzen sich bei einem Konzert 450 und bei einem Fußballspiel 150 Gaststättenmitarbeiter voll ein.
Stellenangebote
GelreDome setzt bei Events aller Art Zeitarbeitskräfte ein.
Gaststättengewerbe
Wenn Sie sich für eine Stelle im Gaststättengewerbe bei den Veranstaltungen im GelreDome interessieren, wenden Sie sich bitte an Mise en Place Nijmegen: +31 (0)24 3601121,
www.miseenplace.eu.
Stewards
Wenn Sie sich für eine Stelle als Steward bei den Veranstaltungen im GelreDome interessieren, wenden Sie sich bitte an das Büro für Sicherheit "Bureau Veiligheidszaken" von Vitesse. Diese Abteilung sorgt für die Einstellung von Stewards sowohl bei den Fußballspielen als auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen. Bitte nehmen Sie an Werktagen zwischen 08.30 Uhr und 16.30 Uhr Kontakt auf unter der Rufnummer +31 (0)26 8807306.
Offenes StellengesuchOffene Stellengesuche richten Sie bitte an GelreDome, Postbus 1187, 6801 BD Arnhem, t.a.v. afdeling personeelszaken (Personalabteilung).
Aktuelle StellenangeboteZurzeit liegen keine Stellenangebote vor.
Partner
Für einen optimalen Service für Veranstalter und Besucher des Veranstaltungskomplexes arbeitet das GelreDome mit diversen Partnern zusammen.
HagoGebäudereiniger Hago sorgt dafür, dass das GelreDome täglich sauber und gepflegt ist. Das unternimmt Hago aus der Überzeugung heraus, dass es sich in einer gepflegten Arbeits- und Wohnumgebung besser lebt und arbeitet. Hago ist bereits seit 65 Jahren in allen Sektoren tätig. Mit 7.000 Mitarbeitern setzt sich Hago für die Reinigung von Büros, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Flughäfen, Zügen, Parkhäusern und Reinräumen wie Laboratorien zur Herstellung von Medikamenten ein. Weitere Informationen unter
www.hago.nl.
HeinekenGelreDome zapft Bier von Heineken. Heineken ist der größte Bierbrauer Hollands und exportiert weltweit Bier in 170 Länder. Heineken setzt sich für eine verantwortungsbewusste und ethische Unternehmensführung ein und entfaltet vor dem Hintergrund dieser Firmenpolitik fortwährend Initiativen zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch und Umweltschutz. Weitere Informationen unter
www.heineken.nl.
KPNKPN ist der größte Telekommunikationskonzern der Niederlande und bereits seit über hundert Jahren ein zuverlässiger und innovativer Dienstleister sowohl für den Geschäfts- wie für den Privatkunden. Zu den Geschäftsbereichen von KPN in Europa und den Vereinigten Staaten gehören die Festnetz- und Mobiltelekommunikation sowie Daten-, Internet-, Callcenter- und Mediendienste. Weitere Informationen unter
www.kpn.com.
OsevenOseven ist VIP-Caterer des GelreDome bei Fußballspielen, Konzerten und anderen Veranstaltungen. Versammlungsarrangements, Lunches, Umtrunke, Dinner und komplette Feste werden mit Liebe zu den Gästen des GelreDome zubereitet. Oseven steht für das richtige Gleichgewicht zwischen Ambiente, Präsentation, Gefühl und Geschmack. Weitere Informationen unter
www.oseven.com.
Vrumona
GelreDome bietet die Erfrischungsgetränke – u. a. Pepsi Max, 7UP, Sisi, Royal Club, Climax, JOY und Sourcy - von Vrumona. Vrumona zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, Serviceorientierung und Innovation aus, wobei der Konsument stets zentral steht. Dabei denkt Vrumona als Ihr Partner mit, wie aus der Kategorie Erfrischungsgetränke mehr Umsatz realisiert werden kann. Weitere Informationen unter
www.vrumona.nl.
Hausordnung
Kapitel 1: Allgemeines
Artikel 1: Definitionen und Anwendung
1.1 Ausübende dieser Hausordnung sind das GelreDome N.V. und die mit dieser Gesellschaft in einer Gruppe verbundenen Rechtspersonen (u. a. B.V. Exploitatiemaatschappij GelreDome), S.B.V. Vitesse, sowie die mit diesem Verband in einer Gruppe verbundenen Rechtspersonen und Veranstalter im GelreDome.
1.2 Gegenparteien sind: der ursprünglich Berechtigte einer Eintrittskarte, der Besitzer einer Eintrittskarte, der Besucher des GelreDome. Die Gegenparteien werden in dieser Hausordnung im Folgenden mit "Besucher" bezeichnet.
1.3 Diese Hausordnung gilt für die Veranstalter und ihre Gegenparteien bei sämtlichen Veranstaltungen im GelreDome, sowohl beim Kauf der Einlassberechtigung als auch beim Eintritt bis hin zum Aufenthalt im GelreDome.
1.4 Der multifunktionelle Veranstaltungskomplex GelreDome, mit Sitz an der Adresse Batavierenweg in Arnheim, Niederlande, wird im Folgenden mit "Dome" bezeichnet.
Artikel 2: Legitimierung / Vorzeigen Eintrittskarte
2.1 Jeder Besucher, der sich auf dem Gelände des Dome und den Satellitparkplätzen befindet, bzw. die Shuttlebusse nutzt, hat über eine gültige Eintrittskarte und einen gültigen Ausweis zu verfügen. Der Zutritt zum Dome darf ausschließlich über die entsprechend vorgesehenen Zugänge und Wege erfolgen.
2.2 Mitarbeiter der Veranstalter des Dome, bzw. ihre Erfüllungsgehilfen, sind jederzeit dazu befugt, den Besucher aufzufordern, eine gültige Einlassberechtigung vorzuzeigen und nachzuweisen, dass er berechtigt ist, sich dort aufzuhalten, wo er sich bei der Überprüfung befindet oder wo er sich ggf. hinbegeben will. Auf Verlangen hat der Besucher sich ebenfalls anhand eines gültigen Personalausweises oder eines vom GelreDome / Vitesse oder des KNVB ausgestellten Passes mit Lichtbild auszuweisen. (Eines der folgenden Dokumente genügt: Saison Club Card, Club Card, Supporters Club Card oder KNVB-Pass oder in geeigneter Art ein rechtsgültiger Ersatz eines solchen Dokuments.)
2.3 Es ist verboten, sich in einem anderen Bereich des Domes aufzuhalten oder sich in einen anderen Bereich zu begeben als den, zu dem die Einlassberechtigung den Besucher berechtigt; dabei handelt es sich um den zutrittsberechtigten Raum sowie die Wege, die erforderlich sind, um den zum Zutritt berechtigten Raum zu erreichen, die Wege zum Verlassen des Stadions sowie die entsprechenden öffentlichen Einrichtungen.
2.4 Beim Verlassen des Bereichs des Dome, zu dem die Eintrittskarte berechtigt, verfällt deren Gültigkeit unwiderruflich.
2.5 Personen unter 18 Jahren haben ohne Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt zur Gelrelounge (Businessclub) im Dome.
2.6 Kinder unter 6 Jahren haben ohne Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt zum Dome.
Artikel 3: Alkohol, Drogen, Handelsware, Rauchen, Abfall
3.1 Es ist Besuchern verboten, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, u. a. Medikamenten, die das Verhalten von Personen ungünstig beeinflussen können, das Gelände des Dome, die Satellitparkplätze bzw. die Shuttlebusse zu betreten bzw. sich darin aufzuhalten.
3.2 Es ist verboten, Drogen und ähnliche Mittel mitzuführen.
3.3 Es ist verboten, Getränke mitzubringen. Der Kauf und Konsum von (alkoholischen) Getränken ist ausschließlich an / in den entsprechend angewiesenen Stellen / Räumen erlaubt.
3.4 Das Rauchen ist im GelreDome untersagt.
3.5 Der Verkauf oder das Anbieten auf dem Gelände des Dome und / oder im Dome von Handelswaren wie Getränke, Lebensmittel, Souvenirartikel, T-Shirts, Schals, Fähnchen und dergleichen ist ausschließlich erlaubt, sofern dazu eine schriftliche Genehmigung von den Veranstaltern eingeholt wurde. Auf Verlangen von Mitarbeitern der Veranstalter ist diese Genehmigung vorzuweisen.
3.6 Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Verkauf von Handelswaren, Getränken und Lebensmitteln zu bestimmten Zeiten und / oder in bestimmten Bereichen des Dome ganz oder teilweise zu unterbrechen
3.7 Alle Besucher sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Artikel 4: Diskriminierung, Feuerwerk, Waffen, Behinderung
4.1 Es ist verboten, Gegenstände mit in den Dome zu nehmen, bzw. mitzuführen oder im Besitz zu haben; dazu gehören Flaschen, Gläser, Dosen, Laser-Pointer, Transparente mit - nach Befinden der Mitarbeiter der Veranstalter - diskriminierenden oder provokativen Texten, Ketten, Hieb-, Stich- oder Stoßwaffen oder andere Gegenstände, die als Waffe oder als Mittel Verwendung finden können, die Ordnung zu stören.
4.2 Mitnehmen, Führen oder Besitz sowie Zünden von Feuerwerkskörpern im Dome sind ausnahmslos verboten.
4.3 Es ist verboten, im Dome mit Gegenständen aller Art oder Flüssigkeiten zu werfen.
4.4 Es ist verboten, sich im Dome auf eine Weise zu verhalten, die von anderen Personen als provokativ, bedrohlich, beleidigend oder diskriminierend erfahren werden kann, bzw. die belästigend ist oder in irgendeiner Weise die Ordnung und Ruhe stört. Dazu gehört das Äußern von Parolen, die von anderen als diskriminierend erfahren werden können. Entsprechendes wird der Beurteilung der Veranstalter überlassen.
4.5 Es ist verboten, im Dome Mittel anzuwenden bzw. Gegenstände mitzuführen, die nach Beurteilung der Mitarbeiter unnötige Behinderungen oder Belästigungen für Dritte verursachen oder bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie eine Gefahr darstellen für Dritte oder für Sachgüter oder diesen Schaden zufügen können, einschließlich Gegenstände zum Produzieren von Lärm.
4.6 Es ist verboten, in jeglicher Hinsicht eine Gefahr für Sachgüter oder für sein Leben oder seine Gesundheit oder das bzw. die anderer zu verursachen, bzw. jegliche andere Form von Schaden zu verursachen. Es ist insbesondere verboten, Lichtmasten, Zäune, Dächer, Unterstände und andere Gegenstände oder Bauten zu besteigen.
4.7 Es ist verboten, auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.
4.8 Zerstörung von Mobiliar oder anderen Eigentümern des Veranstalters führt zur Verweisung aus dem Dome und Haftbarmachung. Der entsprechende Stadionbesucher hat für die entstandenen Kosten aufzukommen.
4.9 Das Mitführen von Hunden und anderen Tieren auf dem Gelände des Dome und im Dome durch andere Personen als befugte Mitarbeiter ist verboten.
4.10 Es ist verboten, in und in der Nähe der Business-Logen auf jegliche Weise Geräusche zu produzieren, die eine Behinderung oder Belästigung für andere Benutzer des Dome im Allgemeinen und für Benutzer der Business-Logen, Business-Boxen und Business-Seats im Besonderen darstellen.
Artikel 5: Fluchtwege
5.1 Jede Person muss sich bei Ankunft im Dome über die Fluchtwege informieren, die in einer Notsituation oder bei Gefahr zu benutzen sind. Die Benutzung der Aufzüge im Falle einer Notsituation oder wenn eine solche droht, ist verboten.
5.2 Auf- und Abgänge, Treppen, Flure, Podeste und dergleichen sind dazu bestimmt, in Notsituationen einen mühelosen Zugang bzw. Ausgang zu bieten. Es ist den Besuchern daher strengstens untersagt, sich unnötigerweise oder länger als notwendig in diesen Bereichen aufzuhalten.
5.3 Falls es aus Sicherheitsgründen erforderlichenfalls notwendig ist, dass einem oder mehreren Besuchern der Zutritt zum Dome verwehrt wird oder er/sie aus diesem verwiesen wird/werden, hat der/haben die Besucher die Anweisungen zu befolgen und besteht kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Geldrückgabe.
Artikel 6: Sitzplätze
Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen, wobei die Nummerierung der Stühle streng einzuhalten ist. Veranstalter behalten sich das Recht vor, die ursprünglich Berechtigten einer Eintrittskarte / den Halter einer Eintrittskarte / dem Besucher des Dome einen anderen Platz zuzuweisen als den, der auf der Eintrittskarte angegeben ist, ohne dass dabei Ansprüche auf Schadenersatz oder Geldrückgabe geltend gemacht werden können.
Artikel 7: Bild- oder Tonaufnahmen
7.1 Mit Ausnahme von – nach dem Ermessen der Veranstalter – befugten Pressefotografen, -filmern oder Journalisten ist die Herstellung von Bild- oder Tonaufnahmen auf dem Gelände des Dome sowie im Dome zu kommerziellen Zwecken verboten. Dieses Verbot kann auf sämtliche Zwecke erweitert werden. Auf Entsprechendes wird jeweils am Eingang hingewiesen.
7.2 Im Dome befindet sich ein Video-Überwachungssystem. Besucher willigen ein, dass Videoaufnahmen von ihnen erstellt werden.
Artikel 8: Aufzüge und Rolltreppen
8.1 Es ist verboten, die Personalaufzüge schwerer zu belasten als angegeben ist.
8.2 Es ist verboten, die Rolltreppen und Aufzüge für andere Zwecke als für den Transport von Personen und nicht-sperrigen Gegenständen zu verwenden. Für mögliche Schäden, die durch den Einsatz der Aufzüge und Rolltreppen entstehen, haften die Veranstalter nicht.
Artikel 9: Parkplatz
9.1 Für Besucher stehen bezahlte Parkplätze auf dem Gelände des Dome zur Verfügung sowie Parkplätze (u. a. Shuttleparkplätze), die der Veranstalter entsprechend ausgeschildert hat.
9.2 Auf den Parkplätzen gelten die Straßenverkehrsordnung sowie die Regeln, die mittels Schildern oder Anweisungen der Stewards angegeben sind sowie die Regularien der Hausordnung.
Kapitel 2: Befugnisse
Artikel 1: Anweisungen
1.1 Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes des Veranstalters sowie der Polizei, Feuerwehr, des Gesundheitsdienstes und anderen befugten Autoritäten sind vom Besucher unverzüglich Folge zu leisten.
1.2 Mitarbeiter des Veranstalters sowie die Polizei sind stets befugt, Besucher auf den Besitz von unerlaubten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese im entsprechenden Fall zu beschlagnahmen bzw. zu vernichten.
Kapitel 3: Sanktionen
Artikel 1: Entfernung
1.1 Jedem, der in jeglicher Hinsicht im Widerspruch zu den Regelungen dieser Hausordnung handelt, kann von den Mitarbeitern des Veranstalters oder von entsprechend berechtigten Personen oder der Polizei sowie übrigen befugten Personen oder Instanzen ohne vorherige Warnung der Zugang zum Dome verweigert werden oder er/sie kann des Domes (oder jeglichem Bereich des Domes) verwiesen werden oder in Gewahrsam der Polizei gestellt werden. Entsprechendes hat zur unmittelbaren und unwiderruflichen Folge, dass die Eintrittsberechtigung(en) der jeweiligen Person(en) konfisziert werden kann/können und seine/ihre Gültigkeit verlieren, ohne dass Anspruch auf Rückerstattung besteht.
1.2 Veranstalter sind berechtigt, im Falle eines widersprüchlichen Handelns im oben genannten Sinne oder wenn eine Straftat vorliegt oder ein Verhalten zugrunde liegt, das dem Ansehen des GelreDome, von Vitesse, dem KNVB oder Dritten schadet und welches innerhalb oder außerhalb des Dome begangen oder geäußert wird, jedoch in Beziehung zu einer Veranstaltung oder einem Spiel im Dome steht, die jeweilige(n) Person(en) zukünftig den Zutritt zu einem oder mehreren Veranstaltungen und / oder Spielen zu untersagen, ggf. mit einer zeitlichen Begrenzung, und entsprechende Maßnahmen zu treffen, die für die Gewährleistung der Einhaltung der Maßnahme erforderlich sein sollten. Das gilt ebenfalls für den ursprünglich Berechtigten des Eintrittsbeweises auf der Grundlage des Verhaltens des Halters der Eintrittskarte.
1.3 Jeder, der im Widerspruch zu den Regelungen in den oben genannten Artikeln handelt, hat ein sofort zu zahlendes Bußgeld von € 500,- an GelreDome, Vitesse oder KNVB zu zahlen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist.
Kapitel 4: Kartenverkauf
Artikel 1.
1.1 Es ist verboten, Eintrittskarten (kommerziell) zu verkaufen oder abzugeben, insbesondere zu einem höheren Betrag als auf ihnen vermerkt ist.
1.2 Veranstaltungen, auch sportliche, werden sofern möglich zu den auf der Eintrittskarte angegebenen Zeiten und Tagen gehalten bzw. ausgetragen. Das Recht auf Änderungen oder die Korrektur von möglichen Fehlern ist den Veranstaltern jedoch jederzeit vorbehalten.
1.3 Die Absage, Unterbrechung oder Nichtaustragung eines Spiels oder einer Veranstaltung berechtigt das Publikum nicht zur vollständigen oder teilweisen Restitution des Eintrittspreises oder zu einer anderweitigen Kompensierung, mit Ausnahme von näher von den Veranstaltern zu bestimmenden Regeln.
1.4 Jede Person hat sich beim Kauf einer Eintrittskarte mit einem gültigen und behördlich ausgestellten Ausweisdokument ausweisen zu können. Als Ausweisdokument wird der Personalausweis, der Führerschein oder eine Touristenkarte akzeptiert. Für den Kauf von Eintrittskarten für Fußballspiele gilt, dass ebenfalls eine Saison Club Card, eine Club Card oder eine Supporters Club Card oder ein KNVB-Pass (oder ggf. ein rechtsgültiger Ersatz eines solchen Dokuments) vorgelegt werden muss.
1.5 Jeder Besucher berechtigt die Mitarbeiter der Veranstalter dazu, die auf dem Ausweisdokument enthaltenen Daten direkt oder indirekt zu übernehmen, bspw. in Form einer Kopie des Ausweisdokuments.
1.6 Die Vorgehensweise des Kartenverkaufs ist, neben den vorliegenden Regeln in Kapitel 4, durch eine Sonderregelung festgesetzt, die Teil dieser Hausordnung sein sollte. Jedem, der auf andere Art und Weise als die beschriebene eine Einlassberechtigung erlangt hat, kann unter Konfiszierung dieser der Zutritt zum Dome verweigert werden.
1.7 Die Eintrittskarten, die das automatisierte Einlasskontrollsystem nicht als solche erkennt, verlieren ihre Gültigkeit und können konfisziert werden, ohne dass der Halter der Karte zugelassen wird.
Kapitel 5: Haftung
Artikel 1.
1.1 Der Besucher des Dome haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die er infolge der Nichtbefolgung dieser Hausordnung oder aus anderen Gründen verursacht und befreit den Veranstalter von entsprechenden Haftungsansprüchen Dritter. Weder die Veranstalter noch ihre Mitarbeiter sind haftbar für jedwede Schäden, die der ursprünglich Berechtigte oder der Halter der Einlassberechtigung oder ein Besucher erlitten hat, insofern dieser nicht nachweisen kann, dass es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
1.2 Der ursprünglich Berechtigte der Eintrittskarte ist im Rahmen der Hausordnung mitverantwortlich und ebenfalls haftbar im Falle einer Nichtbefolgung dieser Hausordnung durch den Halter dieser Eintrittskarte.
Kapitel 6: Übrige Regelungen
Artikel 1.
Veranstalter haben das Recht, Drittparteien, unter anderem Polizei und Veranstaltungsorganisatoren, zur (Hilfestellung bei der) Ausführung der Regularien dieser Hausordnung einzusetzen.
Artikel 2.
Die etwaige Nichtigkeit einzelner oben aufgeführter Regelungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Anstelle der nichtigen Regelung tritt eine Neuregelung, die der alten, nicht-rechtsgültigen Regelung soweit wie möglich in Hinsicht auf Inhalt, Reichweite und Zweck entspricht.
Artikel 3.
Gesetzgebung, Verordnungen, Beschlüsse, Regelungen und Allgemeine Bedingungen behördlicherseits sowie des KNVB sind integral bindend. Auch die Regelungen des Strafgesetzes finden, sofern sie Verhaltensweisen im öffentlichen Raum betreffen oder betreffen können, auf das Dome Anwendung.
Artikel 4.
GelreDome N.V. und B.V. Exploitatiemaatschappij GelreDome sind einseitig zur Änderung des Inhalts der Hausordnung befugt. Nach einer solchen Änderung findet die geänderte Hausordnung anstelle des vorigen Hausordnung Anwendung